RAHMENBEDINGUNGEN FÜR GLEICHSTELLUNG

Neue Rahmenbedingungen werden modernen Rollenbildern gerecht | Best Practice bei der Schweizerischen Post

#equalpay #parentalleave

Gleichstellung ermöglicht Diversität. Und Diversität macht Firmen nicht nur als Arbeitgeber attraktiver, sondern auch wirtschaftlich erfolgreicher. Deshalb setzt sich die Schweizerische Post seit Jahren aktiv für Gleichstellung ein, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Sprache, Kultur, Lebensform,

der sexuellen Orientierung oder anderen sichtbaren und unsichtbaren Merkmalen. Die Mitarbeitenden profitieren nicht nur von vielfältigen Arbeitsmodellen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Post engagiert sich auch für die Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben, setzt sich für die Lohngleichheit ein und duldet keine Form von Diskriminierung. Und das sind nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern wurde für die Mitarbeitenden im erst kürzlich neu verhandelten Gesamtarbeitsvertrag verbindlich festgehalten.

Diese Best Practice wurde mit dem Gender Intelligence Report 2020 veröffentlicht.

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Die Rollenbilder sind im Wandel, genauso wie die Erwartungen der Arbeitnehmenden an Ihre Arbeitgeberin. Diesem Bedürfnis wird die Schweizerische Post im neu verhandelten Gesamtarbeitsvertrag gerecht: So wurde zum Beispiel besonders grosser Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt, um die Gleichstellung von Müttern und Vätern im Berufsleben gezielt zu fördern. Mütter haben neu – zusätzlich zu den 18 bezahlten Wochen Mutterschaftsurlaub – Anspruch auf sechs weitere unbezahlte Wochen. Der Vaterschaftsurlaub wird von heute zwei auf neu vier Wochen verdoppelt. Dazu kommt ein Recht auf vier Wochen unbezahlten Urlaub. Analoge Leistungen gelten bei Adoption und für die weibliche Partnerin einer Mutter in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Wenn beide Eltern bei der Post arbeiten, können die Wochen in einem Betreuungsurlaub zusammengefasst und (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben) frei untereinander aufgeteilt werden.

REGELMÄSSIGE ANALYSE ALS BASIS FÜR LOHNGLEICHHEIT

Auch die Lohngleichheit wurde im neuen Gesamtarbeitsvertrag verankert. Die Post analysiert ihre Löhne seit 2009 regelmässig und sorgt damit für Lohntransparenz. Mit aktuell 2,2 Prozent nicht erklärbarer Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern steht die Post im Vergleich zu anderen Unternehmen zwar sehr gut da (Toleranzwert vom Bund 5 Prozent). Doch für Valérie Schelker, Personalchefin der Post ist klar, «bei ungleichen Löhnen ist jeder Prozentpunkt einer zuviel». Die Post setzt darum alles daran, die nicht erklärbare Ungleichheit weiter zu reduzieren. Dafür wurden zahlreiche Massnahmen definiert und einige davon bereits umgesetzt: So wurde beispielsweise eine unabhängige Meldestelle für die Mitarbeitenden eingerichtet, auf der sie sich bei Verdacht auf Lohndiskriminierung anonym melden können.

Ab 2021 werden die Lohnangaben vieler Post-Jobs bereits bei der Stellenausschreibung transparent gemacht. Vorgesetzte und die HR-Verantwortlichen werden zudem laufend geschult und sensibilisiert, damit sie schon bei der Einstellung, aber auch bei der beruflich en Entwicklung der Mitarbeitenden auf das Thema Lohngerechtigkeit achten.

  • Martin Camenisch

    Leiter Personalmanagement bei der Schweizerischen Post

MIT TOPSHARING ZU MEHR VEREINBARKEIT

JobSharing in einer Führungsposition? Bei der Post ist das bereits seit einigen Jahren möglich. Die Post ist überzeugt, dass Diskussion und Diversität mehr Reflektion und damit bessere Entscheidungen bringen. Zwei Menschen bringen unterschiedliche Fähigkeiten, Erfahrungen und Netzwerke mit und betrachten Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Dank TopSharing werden zudem mehr interessante Vollzeitstellen auch für Teilzeitarbeitende zugänglich, was wiederum die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. Die Schweizerische Post ist überzeugt, dass TopSharing nicht nur zeitgemäss sondern auch ein erfolgsversprechendes Modell ist.

www.post.ch

Veröffentlicht mit dem Gender Intelligence Report 2020.

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